Schlücking Bestattungen, Fröndenberg
 
   
..., dass die Hinterbliebenen die Aufwendungen für ein Begräbnis als "außergewöhnliche Belastung" in Ihrer Steuererklärung geltend machen können, sofern die Kosten aus dem Nachlass nicht finanziert werden können und ein evtl. Sterbegeld nicht ausreicht.